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VERKEHRSRECHT · FACHANWALT RA MORITZ ESCHBACH

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Bußgeldbescheid erhalten? Einspruch prüfen lassen

Bußgeldbescheid erhalten? Einspruch prüfen lassen

Nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt. Messfehler, Verfahrensfehler oder Verjährung können zur Aufhebung führen. Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen.

Nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt. Messfehler, Verfahrensfehler oder Verjährung können zur Aufhebung führen. Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid muss nicht immer korrekt sein. Messfehler, Verfahrensfehler oder fehlerhafte Zustellungen können zur Aufhebung des Bescheids führen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft RA Eschbach jeden Bescheid auf Angriffspunkte. Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen ab Zustellung. Handeln Sie schnell und lassen Sie den Bescheid anwaltlich prüfen, bevor er rechtskräftig wird.

Typische Angriffspunkte

Viele Bußgeldbescheide weisen Fehler auf, die zur Aufhebung oder Reduzierung führen können

Messfehler prüfen

Technische Überprüfung des Messverfahrens und der Messprotokolle

Verfahrensfehler

Prüfung der ordnungsgemäßen Zustellung und Einhaltung aller Fristen

Fahrerfeststellung

War der Betroffene tatsächlich der Fahrer? Beweislast liegt bei der Behörde

Bußgeldhöhe

Prüfung der korrekten Anwendung des Bußgeldkatalogs

Warum anwaltliche Hilfe wichtig ist

Ohne Akteneinsicht und Kenntnis der Messverfahren ist eine fundierte Einschätzung kaum möglich. Wir fordern die Ermittlungsakte an, prüfen die Messprotokolle und vertreten Sie im Einspruchsverfahren.

IHR ANSPRECHPARTNER

Gut zu wissen

Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen ab Zustellung. Handeln Sie rechtzeitig.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zum Bußgeldbescheid

Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch?

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Bußgeldbescheid erhalten?

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