Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Ein Bußgeldbescheid muss nicht immer korrekt sein. Messfehler, Verfahrensfehler oder fehlerhafte Zustellungen können zur Aufhebung des Bescheids führen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft RA Eschbach jeden Bescheid auf Angriffspunkte. Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen ab Zustellung. Handeln Sie schnell und lassen Sie den Bescheid anwaltlich prüfen, bevor er rechtskräftig wird.
Typische Angriffspunkte
Viele Bußgeldbescheide weisen Fehler auf, die zur Aufhebung oder Reduzierung führen können
Messfehler prüfen
Technische Überprüfung des Messverfahrens und der Messprotokolle
Verfahrensfehler
Prüfung der ordnungsgemäßen Zustellung und Einhaltung aller Fristen
Fahrerfeststellung
War der Betroffene tatsächlich der Fahrer? Beweislast liegt bei der Behörde
Bußgeldhöhe
Prüfung der korrekten Anwendung des Bußgeldkatalogs
Warum anwaltliche Hilfe wichtig ist
Ohne Akteneinsicht und Kenntnis der Messverfahren ist eine fundierte Einschätzung kaum möglich. Wir fordern die Ermittlungsakte an, prüfen die Messprotokolle und vertreten Sie im Einspruchsverfahren.
IHR ANSPRECHPARTNER

Moritz Eschbach
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Gut zu wissen
Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen ab Zustellung. Handeln Sie rechtzeitig.
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen zum Bußgeldbescheid
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Lassen Sie den Bescheid prüfen, bevor die Einspruchsfrist abläuft. Kontaktieren Sie uns für eine schnelle Einschätzung.

