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VERKEHRSRECHT · FACHANWALT RA MORITZ ESCHBACH

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Gebrauchtwagenkauf: Ihre Rechte als Käufer

Gebrauchtwagenkauf: Ihre Rechte als Käufer

Verschwiegene Unfallschäden, manipulierte Tachos oder technische Defekte, als Käufer haben Sie umfangreiche Rechte, die wir für Sie durchsetzen.

Verschwiegene Unfallschäden, manipulierte Tachos oder technische Defekte, als Käufer haben Sie umfangreiche Rechte, die wir für Sie durchsetzen.

Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf

Beim Gebrauchtwagenkauf treten häufig versteckte Mängel auf, manipulierte Tachos, verschwiegene Unfallschäden oder technische Defekte. Als Käufer haben Sie umfangreiche Rechte, die wir für Sie durchsetzen. Ob Rücktritt vom Kaufvertrag, Nachbesserung oder Schadensersatz, wir beraten Sie zu allen Möglichkeiten und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Verkäufer.

Ihre Rechte als Käufer

Beim Gebrauchtwagenkauf stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu:

Sachmängel

Versteckte technische Defekte, die bei Übergabe bereits vorhanden waren

Tachomanipulation

Zurückgedrehter Kilometerstand, ein häufiger Betrugsfall

Unfallschäden

Verschwiegene oder falsch deklarierte Vorschäden

Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung beim Händlerkauf: 1 Jahr (reduziert) oder 2 Jahre

Warum anwaltliche Hilfe wichtig ist

Gewährleistungsrecht ist komplex. Ob ein Mangel vorliegt, wann die Beweislast wechselt und welche Fristen gelten, wir klären das für Sie und setzen Ihre Ansprüche durch.

IHR ANSPRECHPARTNER

Moritz Eschbach

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Gut zu wissen

Beim Händlerkauf gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens einem Jahr. Ein vollständiger Ausschluss ist nicht möglich.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zum Gebrauchtwagenkauf

Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Gilt die Gewährleistung auch bei Privatkäufen?

Probleme mit dem Gebrauchtwagen?

Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen. Wir beraten Sie zu Rücktritt, Nachbesserung und Schadensersatz.