Schubertstraße 37, Kaiserslautern

Mo–Fr: 8:00–12:30 | Mo, Di, Do: 13:30–17:00

+49 631 61358

rae@gerhard-eschbach.de

Rechtsgebiete

Über uns

Häufige Fragen

Karriere

ARBEITSRECHT · ANDREAS GERHARD

ARBEITSRECHT · ANDREAS GERHARD

Kündigung erhalten? Ihr Anwalt in Kaiserslautern prüft Ihre Rechte

Kündigung erhalten? Ihr Anwalt in Kaiserslautern prüft Ihre Rechte

Eine Kündigung muss nicht das letzte Wort sein. Viele Kündigungen sind unwirksam, wegen Formfehlern, fehlender Sozialauswahl oder ohne vorherige Abmahnung. Wir prüfen Ihren Fall und handeln schnell.

Eine Kündigung muss nicht das letzte Wort sein. Viele Kündigungen sind unwirksam, wegen Formfehlern, fehlender Sozialauswahl oder ohne vorherige Abmahnung. Wir prüfen Ihren Fall und handeln schnell.

Was tun nach einer Kündigung?

Sie haben eine Kündigung erhalten, ob betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder fristlos. In den meisten Fällen lohnt sich eine anwaltliche Prüfung, denn viele Kündigungen halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Arbeitgeber machen häufig Fehler bei der Sozialauswahl, der Anhörung des Betriebsrats oder der Einhaltung von Kündigungsfristen. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wer diese Frist versäumt, verliert in der Regel endgültig die Möglichkeit, sich gegen die Kündigung zu wehren, unabhängig davon, wie offensichtlich rechtswidrig sie ist. In unserer Kanzlei in Kaiserslautern vertreten wir Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern und in der Berufungsinstanz vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Wir kennen die lokale Rechtsprechung und die Gepflogenheiten der Kammer.

Häufige Fehler bei Kündigungen

Arbeitgeber unterlaufen bei Kündigungen regelmäßig Fehler, die zur Unwirksamkeit führen:

Fehlende oder fehlerhafte Sozialauswahl

Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber nach Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung auswählen. Fehler hier machen die Kündigung angreifbar.

Keine vorherige Abmahnung

Verhaltensbedingte Kündigungen setzen in der Regel eine vorherige Abmahnung voraus. Fehlt diese, ist die Kündigung oft unwirksam.

Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört

Existiert ein Betriebsrat, muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden. Eine unterlassene oder fehlerhafte Anhörung macht die Kündigung nichtig.

Kündigungsfristen nicht eingehalten

Je nach Betriebszugehörigkeit gelten unterschiedliche Kündigungsfristen. Werden diese nicht beachtet, ist die Kündigung zumindest zum genannten Termin unwirksam.

Sonderkündigungsschutz missachtet

Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder und Arbeitnehmer in Elternzeit genießen besonderen Kündigungsschutz.

Warum Sie schnell handeln sollten

Die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage ist eine Ausschlussfrist. Wird sie versäumt, gilt die Kündigung als wirksam — selbst wenn sie offensichtlich rechtswidrig war. Vereinbaren Sie deshalb umgehend einen Termin. In dringenden Fällen erhalten Sie bei uns innerhalb eines Werktages einen Beratungstermin.

IHR ANSPRECHPARTNER

Andreas Gerhard

Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht

Gut zu wissen

Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Handeln Sie rechtzeitig.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zur Kündigung

Muss ich eine Kündigung sofort akzeptieren?

Was kostet ein Anwalt bei einer Kündigung?

Kann ich trotz Kündigung eine Abfindung erhalten?

Kündigung erhalten?

Verlieren Sie keine Zeit, die Klagefrist beträgt nur drei Wochen. Kontaktieren Sie uns für eine schnelle Einschätzung Ihrer Situation.