Die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern
Die Kündigungsschutzklage ist der Weg, sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung zu wehren. Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Zuständig für Arbeitnehmer in Kaiserslautern und der Westpfalz ist das Arbeitsgericht Kaiserslautern. Im Gütetermin, der ersten mündlichen Verhandlung, versucht das Gericht, eine gütliche Einigung herbeizuführen. In der Praxis enden etwa 60 bis 70 Prozent aller Kündigungsschutzverfahren mit einem Vergleich: Der Arbeitnehmer akzeptiert die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung. Kommt im Gütetermin keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin. Hier wird die Kündigung inhaltlich geprüft. Stellt das Gericht fest, dass die Kündigung unwirksam ist, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Der Arbeitgeber muss den Lohn nachzahlen — ein erhebliches finanzielles Risiko, das die Verhandlungsbereitschaft in der Regel deutlich erhöht.
Ablauf der Kündigungsschutzklage
Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern folgt einem festen Ablauf:
Klageeinreichung (innerhalb von 3 Wochen)
Wir formulieren die Klageschrift und reichen sie fristgerecht beim Arbeitsgericht Kaiserslautern ein. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung.
Gütetermin (ca. 2-4 Wochen nach Klageeinreichung)
Der Richter versucht eine gütliche Einigung. Hier werden die meisten Vergleiche geschlossen, oft mit einer Abfindung.
Kammertermin (falls keine Einigung)
Das Gericht prüft die Kündigung inhaltlich. Zeugen werden gehört, Beweise gewürdigt. Am Ende steht ein Urteil oder ein weiterer Vergleich.
Urteil und Berufung
Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz eingelegt werden.
Besonderheit: Keine Kostenerstattung in erster Instanz
Vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das bedeutet: Auch wenn Sie gewinnen, müssen Sie Ihren Anwalt selbst bezahlen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht-Baustein, übernimmt diese sämtliche Kosten. Wir stellen die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und klären die Kostenübernahme, bevor wir tätig werden.
IHR ANSPRECHPARTNER

Andreas Gerhard
Schwerpunkt Arbeitsrecht, langjährige Erfahrung vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern
Gut zu wissen
Vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht-Baustein übernimmt diese vollständig.
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen zur Kündigungsschutzklage
Was passiert, wenn ich die Drei-Wochen-Frist versäume?
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Muss ich während des Verfahrens weiterarbeiten?
Kündigung erhalten? Die Frist läuft.
Drei Wochen, so lange haben Sie Zeit für die Kündigungsschutzklage. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Ersteinschätzung.

