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FAMILIENRECHT · FACHANWALT RA ANDREAS GERHARD

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Scheidung in Kaiserslautern — Ihr Fachanwalt für Familienrecht berät Sie

Scheidung in Kaiserslautern — Ihr Fachanwalt für Familienrecht berät Sie

Eine Scheidung ist eine der einschneidendsten Entscheidungen im Leben. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren — sachlich, diskret und mit dem Ziel, eine faire Lösung zu erreichen.

Eine Scheidung ist eine der einschneidendsten Entscheidungen im Leben. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren — sachlich, diskret und mit dem Ziel, eine faire Lösung zu erreichen.

Das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht Kaiserslautern

Eine Ehe kann in Deutschland nur durch richterlichen Beschluss geschieden werden. Zuständig ist das Familiengericht — für Mandanten in Kaiserslautern und der Westpfalz das Amtsgericht Kaiserslautern, Abteilung für Familiensachen. Voraussetzung für die Scheidung ist in der Regel ein Trennungsjahr. Das Scheidungsverfahren umfasst neben der eigentlichen Scheidung auch die sogenannten Folgesachen: Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht. Diese können im Verbund mit der Scheidung verhandelt oder separat geregelt werden. Als Fachanwalt für Familienrecht vertritt RA Gerhard Mandanten in Kaiserslautern und der Westpfalz in allen Phasen des Scheidungsverfahrens. Wir klären Ihre Rechte und Pflichten, verhandeln faire Regelungen und vertreten Sie vor dem Familiengericht. Wo eine einvernehmliche Lösung möglich ist, streben wir diese an — wo nicht, setzen wir Ihre Interessen konsequent durch.

Was bei einer Scheidung geregelt werden muss

Eine Scheidung betrifft zahlreiche Lebensbereiche, die rechtlich geregelt werden müssen:

Versorgungsausgleich

Die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden hälftig geteilt. Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt.

Zugewinnausgleich

Der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs wird ausgeglichen. Wer mehr Vermögen aufgebaut hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen zahlen.

Ehegattenunterhalt

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt — die Berechnung hängt von den Einkommensverhältnissen beider Ehegatten ab.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Bei gemeinsamen Kindern muss das Sorgerecht und der Umgang mit dem Kind geregelt werden. Das Kindeswohl steht dabei im Mittelpunkt.

Ehewohnung und Hausrat

Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung? Wie wird der Hausrat aufgeteilt? Diese Fragen müssen geklärt werden.

Einvernehmliche oder streitige Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehegatten über die Scheidung und die Folgesachen einig. In diesem Fall genügt ein Anwalt — der andere Ehegatte muss der Scheidung lediglich zustimmen. Das spart Kosten und Zeit. Ist eine Einigung nicht möglich, wird die Scheidung streitig verhandelt. In beiden Fällen ist anwaltliche Vertretung vor dem Familiengericht zwingend vorgeschrieben — Sie können den Scheidungsantrag nicht selbst stellen.

IHR ANSPRECHPARTNER

Andreas Gerhard

Fachanwalt für Familienrecht, langjährige Erfahrung vor dem Familiengericht Kaiserslautern

Gut zu wissen

Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang. Sie können den Scheidungsantrag nur über einen Rechtsanwalt stellen.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zur Scheidung

Wie lange dauert eine Scheidung?

Was kostet eine Scheidung?

Muss ich das Trennungsjahr einhalten?

Sie denken über eine Scheidung nach?

Lassen Sie sich beraten — diskret, sachlich und mit dem Blick auf eine faire Lösung für alle Beteiligten.

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