Das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht Kaiserslautern
Eine Ehe kann in Deutschland nur durch richterlichen Beschluss geschieden werden. Zuständig ist das Familiengericht — für Mandanten in Kaiserslautern und der Westpfalz das Amtsgericht Kaiserslautern, Abteilung für Familiensachen. Voraussetzung für die Scheidung ist in der Regel ein Trennungsjahr. Das Scheidungsverfahren umfasst neben der eigentlichen Scheidung auch die sogenannten Folgesachen: Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht. Diese können im Verbund mit der Scheidung verhandelt oder separat geregelt werden. Als Fachanwalt für Familienrecht vertritt RA Gerhard Mandanten in Kaiserslautern und der Westpfalz in allen Phasen des Scheidungsverfahrens. Wir klären Ihre Rechte und Pflichten, verhandeln faire Regelungen und vertreten Sie vor dem Familiengericht. Wo eine einvernehmliche Lösung möglich ist, streben wir diese an — wo nicht, setzen wir Ihre Interessen konsequent durch.
Was bei einer Scheidung geregelt werden muss
Eine Scheidung betrifft zahlreiche Lebensbereiche, die rechtlich geregelt werden müssen:
Versorgungsausgleich
Die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden hälftig geteilt. Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht von Amts wegen durchgeführt.
Zugewinnausgleich
Der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs wird ausgeglichen. Wer mehr Vermögen aufgebaut hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen zahlen.
Ehegattenunterhalt
Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt — die Berechnung hängt von den Einkommensverhältnissen beider Ehegatten ab.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Bei gemeinsamen Kindern muss das Sorgerecht und der Umgang mit dem Kind geregelt werden. Das Kindeswohl steht dabei im Mittelpunkt.
Ehewohnung und Hausrat
Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung? Wie wird der Hausrat aufgeteilt? Diese Fragen müssen geklärt werden.
Einvernehmliche oder streitige Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehegatten über die Scheidung und die Folgesachen einig. In diesem Fall genügt ein Anwalt — der andere Ehegatte muss der Scheidung lediglich zustimmen. Das spart Kosten und Zeit. Ist eine Einigung nicht möglich, wird die Scheidung streitig verhandelt. In beiden Fällen ist anwaltliche Vertretung vor dem Familiengericht zwingend vorgeschrieben — Sie können den Scheidungsantrag nicht selbst stellen.
IHR ANSPRECHPARTNER

Andreas Gerhard
Fachanwalt für Familienrecht, langjährige Erfahrung vor dem Familiengericht Kaiserslautern
Gut zu wissen
Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang. Sie können den Scheidungsantrag nur über einen Rechtsanwalt stellen.
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