Sorgerecht: Gemeinsame und alleinige Sorge
Das Sorgerecht umfasst die Personensorge und die Vermögenssorge für ein minderjähriges Kind. Bei verheirateten Eltern steht das Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zu — auch nach einer Trennung oder Scheidung. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt grundsätzlich bestehen, es sei denn, ein Elternteil beantragt das alleinige Sorgerecht. Bei nicht verheirateten Eltern hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater kann das gemeinsame Sorgerecht durch eine Sorgeerklärung beim Jugendamt oder durch einen Antrag beim Familiengericht erlangen. Das Familiengericht überträgt das gemeinsame Sorgerecht, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Als Fachanwalt für Familienrecht berät RA Gerhard Eltern in Kaiserslautern und der Westpfalz in allen Fragen des Sorgerechts. Ob gemeinsame Sorge, alleiniges Sorgerecht oder Teilbereiche der elterlichen Sorge — wir finden die Lösung, die dem Wohl Ihres Kindes am besten entspricht.
Typische Sorgerechtsfragen
Das Sorgerecht umfasst verschiedene Bereiche, die bei Konflikten zwischen den Eltern geregelt werden müssen:
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Wo lebt das Kind? Bei einem Umzug oder bei Streit über den Lebensmittelpunkt kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht einem Elternteil allein übertragen werden.
Gesundheitssorge
Entscheidungen über medizinische Behandlungen, Impfungen oder Therapien erfordern bei gemeinsamer Sorge die Zustimmung beider Eltern.
Schulische Angelegenheiten
Die Wahl der Schule, Nachhilfe oder ein Schulwechsel — bei Uneinigkeit entscheidet das Familiengericht.
Religiöse Erziehung
Die Entscheidung über die religiöse Erziehung des Kindes gehört zur Personensorge und erfordert Einvernehmen beider Eltern.
Wann wird das alleinige Sorgerecht übertragen?
Das Familiengericht überträgt das alleinige Sorgerecht nur, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Gründe können sein: Kindeswohlgefährdung, schwerwiegende Kommunikationsprobleme zwischen den Eltern, Gewalt oder Vernachlässigung. Der bloße Wunsch eines Elternteils reicht nicht aus. Das Gericht holt in der Regel ein Gutachten des Jugendamts ein und hört das Kind an, wenn es alt genug ist.
IHR ANSPRECHPARTNER

Andreas Gerhard
Fachanwalt für Familienrecht, spezialisiert auf Sorgerecht und Umgangsrecht
Gut zu wissen
Das Sorgerecht bleibt nach einer Scheidung grundsätzlich bei beiden Eltern gemeinsam. Eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts erfordert einen Antrag beim Familiengericht.
HÄUFIGE FRAGEN
Fragen zum Sorgerecht
Bekomme ich nach der Scheidung automatisch das alleinige Sorgerecht?
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